Corona-Infektion, aus meiner beruflichen Tätigkeit?

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Wie kann ich beweisen, dass die Corona-Infektion aus meiner beruflichen Tätigkeit stammt?

Frage:
Ich arbeite im Kindergarten mit engem Kontakt zu den Kindern. Einige Kinder sind entschuldigt mit Erkältungskrankheiten. Da die Tests für Kinder entfallen, ist keines der erkrankten Kinder als Corona-positiv entschuldigt. Nun bin ich ebenfalls positiv getestet. In meinem privaten Umfeld ist mir keine Inzidenzperson/Coronainfektion bekannt. Wie kann ich beweisen, dass die Infektion aus meiner beruflichen Tätigkeit stammt?

Antwort:
Auch wenn es sich erst um einen Verdacht handelt muss Ihr Arbeitgeber die Infektion an die Berufsgenossenschaft BGW melden. Die möglichen Umstände zur Infektion bzw. den Beweis dass die Erkrankung zu einer Berufserkrankung führen kann wird die Berufsgenossenschaft in Zusammenarbeit mit Ihnen herausfinden. Wichtig ist, dass Sie über die hausinterne Unfallmeldung die Covid-Erkrankung an den Arbeitgeber melden und darauf hinweisen, dass aufgrund erkrankter Kinder nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich im Dienst angesteckt haben. Dieser muss dann unter Verwendung der vorgegebenen Unfallanzeige die BGW informieren. Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Kopie der Meldung erhalten.

Sollte sich die Infektion als Berufskrankheit manifestieren, sind Sie als Arbeitnehmer auch für die Behandlung von Folgeschäden besser abgesichert. Dem Arbeitgeber entstehen aus diesem Umstand keinerlei Kosten und keine Nachteile.

 

Gerda Keilwerth, Vorstandsmitglied des vkm-Bayern



Gerda Keilwerth
Beisitzerin Schlichtungsstelle für die Diakonie
Verbandsratmitglied im vkm-Bayern

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