Wegweisender Tarifabschluss in der Diakonie

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Bericht aus der ARK für den Bereich der Diakonie (AVR Bayern)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evang. Luth. Kirche in Bayern (ARK) hat in der Sitzung vom 13.07.2023 und im Umlaufbeschluss vom 02.08.2023 einen wegweisenden Tarifabschluss für ca. 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in Bayern beschlossen. Er sichert den Beschäftigten der Diakonie Entgeltsteigerungen im mittleren Entgeltbereich von über 11% und eine Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024 in Höhe von 3000 €.

Vorangegangen waren viele intensive Verhandlungsrunden zwischen der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite in der ARK. Insgesamt waren die Verhandlungen bis zum Schluss vom Willen der Beteiligten gekennzeichnet einen wegweisenden Tarifabschluss zu erreichen. Und dies, obwohl die Standpunkte zu Beginn der Verhandlungen doch sehr weit auseinanderlagen. Unterstützung und wertvolle Anregungen bekamen wir dabei von unseren Stellvertreter*innen und von Mitgliedern aus unseren vkm-Fachgruppen.

Der Tarifabschluss gliedert sich inhaltlich in vier Bereiche:

  • Entgeltsteigerungen
  • Inflationsausgleichsprämie und
  • Reform der Eingruppierungsordnung mit Höhergruppierungen von Helfer- und Leitungskräften
  • Entgeltsteigerungen und Inflationsausgleichsprämie für die Ärztinnen und Ärzte

Die Details der Tarifeinigung in der Diakonie im Überblick:

  • Entgelterhöhung für den Entgeltgruppen E4 bis E14 ab dem 01.12.2024. Die Tabellenentgelte werden dazu um 200 € erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird nochmals um 5,5% gesteigert. Insgesamt kommt es hier zu durchschnittlichen Entgeltsteigerungen von 11,5%.
  • Entgelterhöhung für die Entgeltgruppen E1 bis E3 ab dem 01.07.2024: Die Tabellenentgelte werden um 50 € erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird nochmals um 5,5% gesteigert. Insgesamt kommt es auch hier zu durchschnittlichen Entgeltsteigerungen von rund 8%.
  • Entgelterhöhung für Auszubildende ab dem 01.12.2024 um 150 €.
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie beginnend mit dem Monat April 2024 in Höhe von 1800 € mit monatlichen Folgezahlungen in Höhe von je 150 € bis Jahresende 2024, so dass insgesamt 3000 € als Inflationsausgleich steuer- und sozialabgabenfrei zur Auszahlung kommen. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Teilzeitfaktor. Auszubildende erhalten die Prämie hälftig.
  • Ärztinnen und Ärzte erhalten anlag des Tarifabschlusses des Marburger Bundes eine Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 2500 €. Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.07.2023 um 4,8% und zum 01.04.2024 um nochmals 4% gesteigert.
  • Strukturreform der Entgeltordnung in der Anlage 2 zum 01.07.2024:
    • Zulage für die Helferkräfte in Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration in den Entgeltgruppen E4 und E5. Die Höhe der Zulage beträgt die Hälfte der Differenz zur nächsten Entgeltgruppe. Zusammen mit der Entgelterhöhung ab dem 01.12.2024 erhöhen sich die durchschnittlichen Entgelte der Helferinnen und Helfer um rund 18 %.
    • Neuorganisation der Eingruppierungen von Wohnbereichsleitungen, Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen und Leitungen von Kindertagesstätten:

Wohnbereichsleitungen

  • mit Verantwortung für weniger als 5 Beschäftigte è E9
  • mit Verantwortung für 5 bis 16 Beschäftigte è E9 mit halber Differenzzulage auf E10
  • mit Verantwortung für mehr als 16 Beschäftigte è E10

Stationsleitungen

  • Stationsleitungen è E10
  • Stationsleitungen mit hohem Maß an Verantwortung è E10 mit halber Differenzzulage auf E11

Pflegedienstleitungen

  • mit Verantwortung für weniger als 40 Beschäftigten è E10 mit halber Differenzzulage auf E11

  • mit Verantwortung für 40 bis 70 Beschäftigte è E 11

  • mit Verantwortung für mehr als 70 Beschäftigte è E10 mit halber Differenzzulage auf E11

Leitungen von Kindertagesstätten

  • mit weniger als 70 Plätzen è E9
  • mit 70 bis 130 Plätzen è E10
  • mit mehr als 130 Plätzen è E10 mit halber Differenzzulage auf E11

Einrichtungsleitungen in der Altenhilfe

  • mit weniger als 50 Plätzen èE 11 mit halber Differenzzulage auf E12
  • mit 50 bis 120 Plätzen èE12
  • mit mehr als 120 Plätzen èE12 mit halber Differenzzulage auf E13
    • Bei der Zahl der Beschäftigten wird auf sogenannte Vollzeitäquivalente abgestellt. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte anteilig ihrer jeweiligen Beschäftigungszeit gezählt werden.
    • Ständige Stellvertretungen der einzelnen Eingruppierungsmerkmale werden je um eine „halbe Entgeltgruppe“ niedriger eingruppiert.
    • Im Zusammenhang mit den Entgeltbeschlüssen wurde ebenfalls zum 01.07.2024 die stufengleiche Höhergruppierung bei der Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten und die Übernahme von Auszubildenden in die Stufe 2
    • Redaktionell wurden mit den Beschlüssen auch alle Zulagen, die sich aus der Entgeltordnung ergeben in eine neue Anlage (Anlage 3b) in den AVR überführt, so dass es zu einer besseren Lesbarkeit der AVR beiträgt.
  • Die Laufzeit der Entgeltvereinbarungen ist bis Ende 2025 vereinbart. Die ARK Bayern nimmt im Frühjahr des Jahres 2025 Entgeltverhandlungen für den Bereich der Diakonie auf.

Insgesamt ist es damit dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission mit dem Tarifabschluss gelungen für die Beschäftigten, sowohl signifikante Steigerungen der Tabellenentgelte als auch eine Inflationsausgleichsprämie zu sichern.

Für den Bereich der E1 bis E3 ist der vkm-Bayern durch den verringerten Sockelbetrag der Erhöhung (50 € statt 200 €) einen schmerzlichen Kompromiss eingegangen. Dem vkm-Bayern war es ein großes Anliegen, das Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der AVR-Bayern so zu gestalten, dass weitere Ausgliederungen in Tochtergesellschaften, die nicht mehr die AVR-Bayern anwenden, verhindert werden. Daher orientieren sich die Tarife in diesen Bereichen unter anderem an den Gebäudereiniger-Tarifverträgen (ab 2024) als untere Grenze im Gehaltsgefüge. Im Ergebnis erhalten damit diakonisch Beschäftigte in diesen Entgeltgruppen langfristig deutliche mehr Entgelt als vergleichbare Beschäftigte im privaten Gebäudereinigerbereich. Stufensteigerungen, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, die Entgeltsteigerung schon zum 01.07.2024 und die komplette Inflationsausgleichsprämie konnten für diese Beschäftigten so dauerhaft gesichert werden.

Die beschlossene Tariferhöhung und die Inflationsausgleichsprämie setzen im Übrigen auf der bereits erfolgten Tarifsteigerung vom 01.01.2023 auf, bei der die diakonischen Tarife bereits um 5 % bis 6% angehoben wurden. Die Laufzeit dieser Tarifvereinbarung erstreckt sich noch bis zum 30.06.2024.

Bereits zum 01.12.2024 erfolgt dann (für die Entgeltgruppen E4 bis E14) eine signifikante weitere Gehaltssteigerung. Die damit verbundene fünfmonatige Nullrunde wird durch eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 € im Jahr 2024 abgefedert.

Dies zeigt einmal mehr, dass der kirchliche, konsensorientierte Weg der Arbeitsrechtssetzung in der Evangelischen Landeskirche Bayern und dem Diakonischen Werk funktioniert und konkurrenzfähige und sehr gute Ergebnisse erzielt.

Für den Bereich der verfassten Kirche (Dienstvertragsordnung)

Für den Bereich der Dienstvertragsordnung wurde durch Beschluss der ARK vom 13.07.2023 das Jobticket nun auch für Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen ermöglicht, die nicht unter den Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung zum Jobticket fallen, so dass es im Ergebnis nun für alle Mitarbeitenden in der ELKB möglich ist, vom bezuschussten Jobticket Gebrauch zu machen.

Für die Mitarbeitenden der verfassten Kirche (Dienstvertragsordnung) gilt die laufende Tarifvereinbarung des TV-L (Tarifvertrag der Länder) noch bis zum 30.09.2023. Auch hier wird der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern (vkm-Bayern) in der Arbeitsrechtlichen Kommission darauf drängen, dass sich das Ergebnis der anstehenden Tarifverhandlungen mit anderen Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst messen kann.

Für das Präsidium des vkm-Bayern

Arthur Pauli, Dipl. Soz. Päd. (FH), Dipl. Kaufm. (FH)
Mitglied im Präsidium des vkm-Bayern
Mitglied der Arbeitsrechtliches Kommission

Weitere Fragen an den vkm:

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